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Geoblocking in der EU ade?

Bild via Pixabay under CC0 Licence

„Dieser Inhalt ist in deinem Land leider nicht verfügbar“ – Diesen Satz wird jeder schon einmal gesehen und eventuell auch das ein oder andere Mal verflucht haben. Vor allem von Inhalten, die man abonniert hat, wünscht man sich sie auch im Ausland sehen zu können. Genau deswegen untersucht die EU-Kommission aktuell eine Vielzahl an Unternehmen und deren Gebrauch von Geoblocking.

Doch was ist Geoblocking eigentlich?

Um Geoblocking zu erläutern, widmen wir uns erst einmal dem Begriff Geo-Targeting. Damit wird letztendlich nur beschrieben, dass der Betreiber einer Seite die IP-Adresse eines Users ausliest, um zu ermitteln, aus welchem Land auf die Website zugegriffen wird.

Geoblocking nennt sich das Ganze dann erst, wenn ein Seitenbetreiber beschließt, dass ausschließlich User aus einem bestimmten Land auf die spezifische Domain zugreifen dürfen und er User aus anderen Ländern blockt.

Nutzt eine Seite kein Geotargeting, kann man die Homepage so weit austricksen, dass man anstatt der Endung .de zum Beispiel ein .fr einfügt und einem die französische Variante der Website angezeigt wird. Nutzt ein Seitenbetreiber aber Geotargeting, kann es passieren, dass man aufgrund des Standorts einfach von der französischen Seite direkt auf die deutsche umgeleitet wird. Die zweite Alternative ist, dass man zwar auf die französische Startseite gelangt, aber wenn man sich in den Kaufvorgang begibt oder in den Registrierungspfad, erscheint wieder die Meldung „Dieser Inhalt ist in deinem Land leider nicht verfügbar“.

Nun kann sich das Ganze als sehr ärgerlich herausstellen, wenn man als deutscher User mit deutschem Hauptsitz für ein paar Tage ins Ausland fährt und all seine Abomodelle im Ausland weiterhin nutzen möchte, aber leider nicht kann.

Mehrheit nutzt Geo-Targeting

Infolge der Untersuchungen der EU-Kommission wurden insgesamt mehr als 1.400 Unternehmen in 28 EU-Mitgliedsstaaten befragt. Im Bereich der digitalen Online-Inhalte gaben 68 Prozent der befragten Anbieter an, dass sie Usern aus anderen Ländern durch Geoblocking den Zugang zu ihrem Angebot verweigern. 59 Prozent gaben zudem an, vertraglich von den Bereitstellern der Inhalte an Geoblocking gebunden zu sein.

Auch bei Online-Händlern für Verbrauchsgüter zeigen sich ähnliche Ausmaße, wenn auch nicht im gleichen Maße. 38 Prozent der befragten Einzelhändler gaben an, Geoblocking zu nutzen. Von 12 Prozent wurde bestätigt, von vertraglichen Beschränkungen des grenzüberschreitenden Verkaufs von Produkten beeinträchtigt zu sein.

Wenn nun also ein Einzelhandel aus freien Stücken entscheidet, nur Kunden aus dem Inland zu beliefern, ist das in Ordnung. Doch handelt es sich dabei um irgendwelche vertraglich gebundenen Klauseln, so muss der Gegenstand erst von der EU-Kommission untersucht werden.

Preisvergleiche europaweit?

Wer jetzt denkt, man könne bald auf der Suche nach dem günstigen Preis Vergleiche in der ganzen EU vornehmen, der irrt sich. Denn obwohl der grenzüberschreitende Onlinemarkt nur langsam wächst, wäre es nicht sehr förderlich für die Wirtschaft, wenn sich alle ihren Streaming-Anbieter nun z.B. in Griechenland suchen, weil es dort am günstigsten ist. Dadurch könnte ein erhebliches Ungleichgewicht entstehen und der internationale Wettbewerb könnte Konflikte hervorrufen. Der Hauptsitz des Users wird also auch weiterhin eine große Rolle spielen.

Die EU-Kommission hat erst einmal geplant einen vorläufigen Bericht dazu bis Mitte 2016 zu erstellen. Bis zum ersten Quartal 2017 soll dann der endgültige Bericht zum Thema Geoblocking in der EU fertiggestellt werden. Und auch weitere Themen wie die Modernisierung und Harmonisierung des Urheberrechts stehen für das nächste Jahr auf der Agenda der EU, um einem europäischen Online-Binnenmarkt einen Schritt näher zu kommen.