Skip to content Skip to footer

Auf ein Wort – korrekturlesen

Während in einigen Bundesländern heute bereits die Sommerferien beginnen, werden im Rest des Landes noch schnell die letzten Klassenarbeiten dieses Schuljahres korrigiert. Aber nicht nur Lehrer setzen regelmäßig den Rotstift an. In der Kommunikationsbranche ist es fast ein tägliches To Do, Texte vor der Veröffentlichung auf inhaltliche und grammatikalische Fehler hin zu überprüfen. Doch muss man sie korrekturlesen oder Korrektur lesen?

Wer sich nicht sicher ist, findet alle amtliche Regeln zur deutschen Grammatik, u.a. auch die zur Getrennt- und Zusammenschreibung, auf den Seiten des Rats für deutsche Rechtschreibung. Und hier steht zu Verbindungen von Substantiven (Korrektur) und Verben (lesen) geschrieben:

„§ 34 Partikeln, Adjektive, Substantive oder Verben können als Verbzusatz mit Verben trennbare Zusammensetzungen bilden. Man schreibt sie nur in den Infinitiven, den Partizipien sowie im Nebensatz bei Endstellung des Verbs zusammen.“

Zusammengeschrieben wir also beispielsweise bei Ich werde den Text korrekturlesen (Infinitiv) sowie in dem Satz Ich habe ihn bereits korrekturgelesen (Partizip) oder auch Der Text ist nicht fertig, bevor er ihn gründlich korrekturliest (Endstellung in Nebensatz).

Getrennt geschrieben wird dagegen in Konstruktionen, in denen die Zusammensetzung von Substantiv und Verb auseinanderfällt, beispielsweise aufgrund einer Flexion: Ich lese den Text Korrektur (nicht: Ich korrekturlese den Text). In diesem Fall erhält das Substantiv seine Eigenständigkeit zurück und muss groß geschrieben werden.

Anders verhält es sich bei untrennbaren Zusammensetzungen, wie z.B. maßregeln (ich maßregele; nie: ich regele Maß). Aber dazu kommen wir, wenn nach der letzten Korrekturschleife noch immer Fehler im Text sind.

Bildcredits: picjumbo.com, under Creative Commons Zero Licence, via pexels.com