Bei Satzzeichen, insbesondere bei der Kommasetzung, herrscht auf vielen deutschen Tastaturen Anarchie. „Das kann man machen wie man will“ scheint die vorherrschende Meinung, wenn es um die korrekte Interpunktion geht. Im Zuge der letzten Rechtschreibreform wurden die Regeln zwar gelockert oder vereinfacht, ganz abgeschafft wurden sie allerdings nicht. Daher gibt es hier heute mal eine Auswahl der Regeln, die bei uns im Büro am häufigsten diskutiert werden.
Infinitiv mit „zu“
Tatsächlich freie Hand in der Kommasetzung hat man bei Infinitivgruppen (zu + ungebeugtes Verb). Ziel sollte hier sein, möglichen Missverständnissen vorzubeugen oder lange Sätze leichter verständlich zu machen. „Wir empfehlen [,] für die professionelle Kommunikation eine Agentur zu engagieren.“ Ob mit oder ohne Komma, dieser Satz ist leicht zu verstehen. Daher ist es dem Autor freigestellt, hier ein Komma zu setzen oder nicht.
Vorsicht geboten ist beispielsweise bei dem Satz „Ich empfehle dem Berater zu folgen.“ Er kann bedeuten, dass der Sprecher empfiehlt, dem Berater hinterherzugehen bzw. dessen Richtung einzuschlagen. Es kann aber auch gemeint sein, der Berater soll jemand oder etwas anderem folgen. Wenn sich die korrekte Bedeutung nicht aus dem Kontext des Satzes erschließt, sollte man hier besser ein Komma setzen. Es heißt dann entweder „Ich empfehle, dem Berater zu folgen“ oder „Ich empfehle dem Berater, zu folgen.“
Der Freiheit in der Kommasetzung werden klare Grenzen gesetzt, wenn die Infinitivgruppe mit als, statt, anstatt, außer, ohne oder um eingeleitet wird. Dann muss ein Komma verwendet werden. „Wir sind gekommen, um zu bleiben.“ „Er referierte zu dem Thema, ohne die geringste Ahnung zu haben.“ „Wir versuchten etwas Neues, statt immer nur das Gleiche zu machen.“
Teilsätze gleichen Ranges
In der deutschen Sprache kann man nicht nur unendlich lange Nomen zusammensetzen (z.B. Rechtsanwaltsfachangestelltentheorieausbildungsabschlussprüfung), man kann auch zahlreiche Teilsätze aneinanderreihen. Haben diese Teilsätze den gleichen Rang, können sie mit einem Komma untergliedert, mit einem Punkt zu eigenständigen Sätzen gemacht oder mit den Konjunktionen und bzw. oder miteinander verbunden werden. „Die Teilnehmer betraten den Konferenzraum, sie nahmen Platz und der Referent begrüßte alle Anwesenden.“
In der Regel entscheidet man sich für eine der drei oben genannten Formen. Wenn die Gliederung eines Satzes dadurch übersichtlicher wird, kann man auch vor das und/oder ein Komma setzen. „Der Gastgeber begrüßte seinen Referenten[,] und das Publikum hörte aufmerksam zu.“
Wird ein selbstständiger Teilsatz eingeschoben, muss er mit einem Komma eingerahmt werden. „Smartphones haben, das zeigten frühere Studien bereits, vielfach die Funktion von Fernsehen und Zeitung übernommen.“ Alternativ kann man anstelle zweier Kommas hier auch Klammern oder Gedankenstriche nutzen.
Untergeordnete Teilsätze
Wenn sich ein Teilsatz inhaltlich und grammatisch auf einen anderen Teilsatz bezieht, ist er diesem untergeordnet und muss durch ein Komma abgetrennt werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Nebensatz dem Hauptsatz voran- oder nachgestellt ist. „Ich habe gesehen, dass du auf die Mail geantwortet hast“ verlangt ebenso ein Komma wie „Dass du auf die Mail geantwortet hast, habe ich gesehen.“
Auch in Satzgefügen mit mehreren Nebensätzen werden diese mit Kommata voneinander getrennt. „Wir können das Zitat nicht freigeben, wenn die Möglichkeit besteht, dass es ohne Kontext in den Medien veröffentlicht wird.”
Fazit: Auch bei der Kommasetzung gilt die alte Weisheit „Ausnahmen bestätigen die Regel.“ Sie werden meist an bestimmten Wortarten oder Satzgefügen festgemacht. Wer sich unsicher ist, wann (k)ein Komma gesetzt werden muss oder kann, der sollte sich im Zweifelsfall an eine andere alte Weisheit halten, die da lautet: „Lieber zu viel, als zu wenig.“