„Das mache ich nach Gefühl.“
„Kann man doch eh machen, wie man will.“
„Überall da, wo eine Pause beim Sprechen entsteht.“
„Solange es innerhalb eines Textes einheitlich ist…“
Die Geschichte der Kommasetzung in der deutschen Sprache ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Vermeintliche Eselsbrücken sind oft so vielfältig wie unzuverlässig. Kein Wunder, gab es in den verschiedenen Phasen der Rechtschreibreform doch alle paar Jahre neue Regeln. Und die darunter befindlichen Kann-Bestimmungen, die es Autoren, Schreiberlingen und Otto Normalverbraucher leichter machen sollten, tun dies mitnichten.
Da es für die Vielzahl verschiedener Satzkonstruktionen eine fast ebenso große Zahl an Kommaregeln gibt, beschränken wir uns an dieser Stelle auf eine bestimmte Gruppe: Kommata bei Infinitivgruppen mit „zu“. Hier muss man ein Komma setzen, wenn eine der folgenden drei Bedingungen zutrifft:
1) Die Infinitivgruppe beginnt mit um, ohne, statt, anstatt, außer, als:
Ich schreibe Sie an, um mich bei Ihnen zu bewerben.
2) Die Infinitivgruppe hängt von einem Substantiv ab:
Ich schreibe Sie an mit der Absicht, mich bei Ihnen zu bewerben.
3) Die Infinitivgruppe hängt von einem Korrelat (es) oder einem Verweiswort (dazu, daran, dabei etc.) ab:
Ich plane es, mich dort zu bewerben.
Er ermutigte mich dazu, meinen Lebenslauf an seine Firma zu schicken.
Wenn keine dieser Bedingungen erfüllt ist, kann der Autor selbst entscheiden, ob zum besseren Verständnis ein Komma gesetzt werden sollte oder nicht. Aber Vorsicht vor Missverständnissen! (K)ein Komma kann manchmal den Sinn eines Satzes verändern:
Sabine versprach, ihrer Freundin eine Bewerbung zu schreiben.
Sabine versprach ihrer Freundin, eine Bewerbung zu schicken.
Während im ersten Satz Sabines Freundin als Empfängerin der Bewerbung bestimmt ist, gibt der zweite Satz an, dass der Freundin etwas versprochen wurde.
Wer seine Kenntnisse der deutschen Kommaregeln unter Beweis stellen will, kann dies übrigens gern unter bewerbung@webershandwick.com tun. Anregungen dafür gibt es hier.