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Quo vadis, ePA? – die elektronische Patientenakte

Die Digitalisierung als Treiber von Entwicklung und Wachstum ist ein beherrschendes Thema in fast allen Branchen und Industrien – auch im Healthcare Bereich. Ein Thema mit großem Potenzial, aber auch mit gewaltigen Hindernissen, wird seit sage und schreibe 15 Jahren intensiv diskutiert: die elektronische Patientenakte (ePA).

In Deutschland liegen Patientendaten in internen Systemen vor, entweder in Krankenhausinformationssystemen oder in den Praxisverwaltungssystemen niedergelassener Ärzte.1  Durch fehlende Vernetzung gehen bei einem Arzt- oder Klinikwechsel oft wichtige patientenbezogene Informationen verloren, die für eine korrekte Diagnose sehr hilfreich wären. Im Prinzip muss aktuell der Patient selbst einen allumfassenden Überblick über seine Gesundheitshistorie sowie Medikamentenunverträglichkeiten oder -Allergien haben, die er im Falle eines Arztwechsels weitergeben muss. Mit der elektronischen Patientenakte sollen diese Informationen verschlüsselt und auf Anfrage für ausgewählte Ärzte verfügbar sein. Die Datenhoheit liegt dabei die ganze Zeit beim Patienten. Laut Gesetz soll die ePA unter anderem Notfalldaten, Medikationspläne, Arztbriefe sowie den elektronischen Impfpass beinhalten. Diese digitale Vernetzung will so unnötige Mehrfachuntersuchungen und Fehlversorgungen vermeiden, Arzneimittelunverträglichkeiten besser erkennen und so die Kosten im Gesundheitswesen senken.

 

2004: Aller Anfang von ePa ist schwer

Bereits im Jahre 2004 beschlossenen GKV-Modernisierungsgesetz wird die ePA erstmals als eine der Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) genannt. Seitdem hat man mehr als 2,7 Milliarden Euro investiert und unterschiedliche Aktenkonzepte eingeführt. Und doch tragen die mehr als 70 Millionen Kassenpatienten in Deutschland noch immer eine Chipkarte mit sich herum, die ihnen keinen erkennbaren Mehrwert liefert.2

ePA
Abbildung 1: Übersicht der unterschiedlichen Aktenkonzepte

 

2015: Verabschiedung des E-Health-Gesetzes

Im Jahr 2015 verabschiedete die Bundesregierung das E-Health-Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen.4 Ein wesentliches Ziel ist der Aufbau einer sicheren Telematikinfrastruktur (TI) und einem digitalen Kommunikationsnetz, das die Grundlage für die ePA bildet. Laut Gesetz sollten bis zum 01.01.2019 alle Akteure des Gesundheitswesens daran angebunden sein und mithilfe der Gesundheitskarte zumindest die Stammdaten der Patienten online abgleichen können. Falls nicht drohten finanzielle Sanktionen. Da bis Mitte 2018 allerdings nur ein einziger autorisierter Dienstleister auf dem Markt war, der allen Arztpraxen in Deutschland Anbindung an die TI verschaffen sollte, war dieses Timing schlichtweg utopisch. Gesundheitsminister Jens Spahn räumte den Ärzten daraufhin eine Fristverlängerung bis Mitte 2019 ein.2

Ein weiteres Benefit der ePA sollte die Vereinheitlichung von Standards und Vermeidung von Insellösungen sein. Es überrascht wenig, dass auch dieses Vorhaben in eine andere Richtung läuft. Aufgrund der andauernden Verzögerungen wurden einige Versicherer mittlerweile selbst aktiv und haben eigene Pilotprojekte in Betrieb genommen. Das Ergebnis sind verschiedene elektronische Gesundheitsakten (eGA) mit eigenen Funktionen und Strategien. Eine Vereinheitlichung bzw. Zusammenführung der bestehenden Konzepte muss bei der Entwicklung der ePA nun auch noch berücksichtigt werden.

 

2018: Festlegung einer grundsätzlichen Struktur

Ende 2018 dann der vermeintliche Durchbruch: Bei Verhandlungen mit dem Bundesgesundheitsministerium einigten sich Vertreter von Krankenkassen und Ärzten auf ein Grundkonzept für die elektronische Patientenakte, die bis spätestens 2021 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen soll.2 In einer gemeinsamen Absichtserklärung5 legen die Parteien Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Lösungsansätze zu den Aktenprojekten dar und präsentieren ihren Konsens. Die grundsätzliche Struktur der ePA soll sich demnach in drei Bereiche gliedern:

  1. Standardisierter Bereich für medizinische Informationen aus der Versorgung (ePA-Standard-Bereich)
  2. Ablagebereich für von den Kassen bereitgestellte Informationen für die Versicherten (ePA-Kassen-Bereich), Integration bereits bestehender elektronischer Gesundheitsakten
  3. Ablagebereich für vom Versicherten bereitgestellte Daten (ePA-Versicherten-Bereich)

Plan, Timing und Zuständigkeiten stehen also. Und falls sich Kassen und Ärzte wie in der Vergangenheit gegenseitig blockieren sollten, kündigte Spahn an, die Ausgestaltung der Akte selbst zu regeln.2 Dann kann ja eigentlich nichts mehr schief gehen.

Was bedeutet das für die Kommunikation?

In der Berichterstattung der Medien (auch Fachmedien!) wird die große Irritation hinsichtlich der verschiedenen Konzepte und des aktuellen Projektstandes ebenfalls deutlich. Nicht selten werden die Begrifflichkeiten verwechselt oder im falschen Kontext verwendet. Das zeigt, dass der Kommunikator bei diesem Thema selbst bei einer Zielgruppe mit vermeintlicher Fachexpertise kein lückenloses Wissen voraussetzen darf. Bei jeglicher Kommunikation in diesem Zusammenhang sind also Begriffserläuterungen, z.B. in Form eines Glossars (siehe unten), oder eine kurze Darstellung der Historie für eine gewinnbringende Kommunikation sehr zu empfehlen.

 


 

Glossar: Was war nochmal…

… die elektronische Gesundheitsakte (eGA)?

Die ePA ist nicht gleichzusetzen mit den elektronischen Gesundheitsakten, die aktuell schon einige Krankenkassen ihren Versicherten auf freiwilliger Basis anbieten. Diese sollen nach derzeitigen Plänen entsprechend in den Krankenkassen-Bereich der ePA integriert werden.

… die elektronische Gesundheitskarte (eGK)?

Mit der Gesundheitsreform 2004 hat der Gesetzgeber die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und damit die Ablösung der alten Krankenversichertenkarte beschlossen. Seit 2015 ist nur noch die eGK gültig. Auf der Karte gespeichert sind Daten des Versicherten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertennummer und Versichertenstatus.

… die elektronische Patientenakte (ePA)?

Laut E-Health-Gesetz muss die gematik die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Daten der Versicherten (zum Beispiel Arztbriefe, Notfalldaten, Daten über die Medikation) in einer elektronischen Patientenakte für die Versicherten bereitgestellt werden können. Versicherte sind dann in der Lage, ihre Behandler über ihre wichtigsten Gesundheitsdaten zu informieren.

… gematik?

Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) wurde 2005 in Berlin von den Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen gegründet. Ihre Aufgabe ist die sichere, sektorenübergreifende, digitale Vernetzung des Gesundheitswesens. Sie trägt die Verantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI). Bis 2019 soll sie die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Patientendaten in einer einrichtungsübergreifenden ePA bereitgestellt werden können.

… Telematikinfrastruktur (TI)?

Für den sicheren und praktikablen Austausch medizinischer Daten wird eine Datenautobahn für das Gesundheitswesen aufgebaut. Der Sammelbegriff für diese Datenautobahn mit ihren Diensten und Komponenten wird Telematikinfrastruktur genannt.