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DSGVO & das Bewusstsein um den Datenschutz

Vor ziemlich genau einem Jahr schrieb meine Kollegin Bana Fekadou für unseren Weber Shandwick-Blog über „Data Selfie – Das digitale Ich“ und fasste zusammen, wie das Internet nicht nur unseren eigenen Datenkonsum, sondern auch unsere Freizügigkeit mit unseren eigenen, ganz persönlichen Daten verändert. Täglich füttern wir Apps mit unseren Standorten, definieren unsere Interessen durch Klicks auf Werbeanzeigen und lassen Feeds, Analytics und Algorithmen wissen, wer wir sind und was wir wollen. Seit der Veröffentlichung des eingangs erwähnten Artikels ist jedoch viel passiert: Die DSGVO steht vor der Tür. Es ist Zeit für eine neue Bewertung!

 

Brace yourself: DSGVO – EU-Datenschutz-Grundverordnung is coming

 

2018 markiert eine Zäsur in den Bemühungen der Europäischen Union, die Kontrolle über die rechtlichen Datenschutzbestimmungen des europäischen Digitalverkehrs zu erlangen. Die neue Datenschutz Grundverordnung, die mit der Abkürzung DSGVO derzeit durch alle News- und Ratgeberseiten geistert, als wäre sie erst gestern angekündigt worden, ist in ihren Grundzügen schon im April 2016 beschlossen worden. Und obwohl sie eigentlich auf die großen Internetriesen, wie Google, Amazon und Apple zielen soll, werden auch Kleinunternehmer, Verbraucher, Agenturen und ja sogar Mieter und Makler von der neuen Verordnung betroffen sein: Alle, die Angaben von EU-Bürgern nutzen, verarbeiten oder speichern stehen unter einem einheitlichen Gesetz. Das DSGVO ist damit sogar das erste einheitliche Datenschutzrecht in der Geschichte der EU.

 

Neue Regeln für alle!

 

Das neue Gesetz nimmt damit alle Datennutzer in die Pflicht, ihre Einhaltung sicherzustellen. Als Abschreckung dienen horrende Strafen und Bußgelder, die teilweise sogar prozentual anhand des Umsatzes bemessen werden: 20.000.000 Millionen Euro oder sogar bis zu 4% des weltweiten Umsatzes. Somit soll verhindert werden, dass sich große Firmen wie beim mittelalterlichen Ablasshandel aus ihren Sünden freikaufen können. Wer schlau war, hat nun schon seit 2016 die internen Systeme upgedatet, nachgebessert, Regeln aufgestellt und seine Mitarbeiter geschult. Als Teil von IPG ist Weber Shandwick keine Ausnahme. Hier wird mit Präzision und Hochdruck an Lösungen gearbeitet und Regeln aufgestellt, um den Erwartungen und Standards unserer Kunden gerecht werden. So prüft das Unternehmen jedes seiner Tools auf Herz und Nieren und ist bereit im Falle von Zweifeln entsprechende Konsequenzen walten zu lassen. Mit Blick auf Datenschutz und Cybersecurity bietet Weber Shandwick hierzu auch passende Beratung an.

 

Unternehmen zwingen, um Verbraucher ringen

 

Dieser zugegeben einfache Reim drückt die derzeitige Lage der Datenschutzwahrnehmung bestens aus: Während das eine oder andere Unternehmen nun merkt, dass es schnell handeln muss, dürfte das neue Gesetz an vielen Verbrauchern vorbei wirken. Reflektierte User, Fachleute und IT-Spezialisten dürften täglich an ihren Mitmenschen verzweifeln, da diese sich nur zu leicht auf Nutzungsbedingungen, Tracking und das Teilen ihrer Daten einlassen. Ein gutes Beispiel ist der aktuelle Fall von Facebook. Anfang der Woche berichtete W&V, dass das Landgericht Berlin mehrere Voreinstellungen sowie Klauseln aus den Nutzungsbedingungen für unzulässig erklärt hat. Im Zentrum des Rechtsstreits stehen vor allem die personenbezogenen Daten (Name, E-Mailadresse, Personalausweisnummer oder IP-Adresse bspw.), die von Facebook leicht weitergegeben werden können, ohne dass der Nutzer umfassend darüber informiert ist. Vielleicht ist dies auch einer Gründe, warum sich viele Nutzer hinter einem unerkennbaren Profilbild verbergen und Pseudonyme oder Abkürzungen anstatt ihrer echten Namen verwenden. Vielen Verbrauchern und Nutzern dürften die Tragweite der Entscheidung gegen Facebook jedoch nicht klar sein.

 

Was Unternehmen jetzt tun müssen?

 

Unternehmen müssen nun in erster Linie aktiv werden und die eigenen Systeme prüfen und verbessern. Die eigene Sicherheitsstruktur und die Prozesse, die mit personenbezogenen Daten arbeiten – wie etwa Recruiting oder Marketing – müssen den jeweiligen Auflagen entsprechen. Regelmäßige Anpassungen sind dabei nicht ausgeschlossen und müssen flexibel gehandhabt werden können. Die Investitionen, die Unternehmen jetzt in die eigenen Datensysteme führen müssen, dürften weit lohnender sein als eine Strafe zu riskieren. Vor allem müssen sich Unternehmen aber auch bewusstmachen, dass in der digitalen Welt der Datenschutz kein einmaliges Ereignis, sondern ein kontinuierlicher Prozess ist, den man stets aktuell, transparent und vor allem kontrollierbar halten sollte.

 

Bild Credits: von ohnsonGoh, via pixabay.com