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Auf ein Wort – A(n)visieren

Bild via Pixabay unter CC0 Licence

„Wir haben für die Fertigstellung des Gebäudes nun den 31. Juli anvisiert.“ Hervorragend. Dann können wir die große Einweihung ja beruhigt für den 1. August planen.

Besser nicht! Denn Anvisieren ist gleichbedeutend mit ins Visier nehmen, zielen oder anpeilen. Es drückt also lediglich eine Absicht aus. Und wer schon einmal vor einer Dart-Scheibe stand, weiß um den Unterschied zwischen wollen und können. Wenn jemand also zum Beispiel am Anfang einer jahrelangen Bauphase die Fertigstellung eines Gebäudes für Ende Juli 2016 anvisiert, kann er oder sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausschließen, dass schwierige Witterungsbedingungen oder Lieferprobleme dieses Datum verzögern.

Anders verhält es sich mit dem sehr ähnlich klingenden Avisieren. Das Verb leitet sich vom kaufmännischen Begriff Avis ab, der eine (meist schriftliche) Ankündigung beschreibt. Ein Zahlungsavis ist z.B. ein Schriftstück, das mich vorab über einen baldigen Zahlungseingang auf meinem Konto informiert.

Beide Wörter beziehen sich also auf ein in der Zukunft liegendes Geschehen. Avisieren ist dabei jedoch verbindlicher und präziser als anvisieren – der kleine aber feine Unterschied mit dem n, wenn man mit Kunden über Deadlines und Termine spricht…