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Das “Facebook-Gesetz” gegen Hassrede & Gewalt

Was darf man, was darf man nicht? Diese Frage muss man sich in Bezug auf die sozialen Medien in letzter Zeit immer häufiger stellen. “Let’s beat up fat kids” – ist das schon eine Beleidigung, die nichts im Netz zu suchen hat? So wie Social-Media-Riese Facebook das Ganze sieht, muss das nicht sein. Zumindest laut der internen Guidelines, die darüber bestimmen, wann ein Beitrag entfernt werden muss und wann nicht. Diese wurden dem Guardian zugespielt und liefern interessante Kenntnisse aus dem Hause Facebook. Ein Beispiel für einen Beitrag, der laut den Richtlinien gelöscht werden müsste, ist übrigens der Aufruf “Someone shoot Trump”.

Gewalt, Hate Speech & Co.

Neben der andauernden Debatte über den Umgang mit Fake News musste sich der Social-Media-Pionier in der Vergangenheit auch immer wieder der Kritik in Bezug auf das Entfernen von Beiträgen zu Hassrede, Gewalt oder dem Aufruf dazu stellen. Mit dem Leak der Richtlinien zeigt sich nun, wie komplex das Unternehmen versucht, an das Thema heranzugehen. Ein Mitarbeiter hat allerdings in der Regel nur etwa 10 Sekunden Zeit, um zu entscheiden, ob ein Beitrag bestehen bleibt oder gelöscht wird. Innerhalb diesen Zeitraums ist es dem Betrachter allerdings kaum möglich zu entscheiden ob z.B. ein gewaltsamer Beitrag zur Prävention bestehen bleiben sollte oder nicht. Vor allen Dingen bei Videos kann man nicht immer innerhalb weniger Sekunden ein ganzheitliches Bild über den Inhalt erhalten. Man braucht also viel mehr Zeit, um einen Post zu bearbeiten. Zudem sollte kaum ein Einzelner darüber entscheiden dürfen, ob ein Beitrag ethisch und moralisch vertretbar ist oder nicht.

Rechtliche Folgen

In der Vergangenheit konnte sich Facebook bei vermeintlichen Fehlentscheidungen immer irgendwie aus der Affäre ziehen. Immerhin handelt es sich bei der Plattform nicht um ein Medienunternehmen, das eigene Inhalte vertreibt. Jeder Nutzer ist eigenverantwortlich für das, was er postet und sollte einfach von Anfang an nichts „unangebrachtes“ veröffentlichen. Wenn das doch geschieht und der Beitrag sich immer weiter verbreitet, kann das arme soziale Netzwerk einfach nichts dafür. Oder?

Das “Facebook-Gesetz”

Damit den sozialen Netzwerken zumindest Rahmen für die Bekämpfung solcher Posts gesetzt werden, ist bereits in mehreren Ländern der EU die Debatte um einen Gesetzesentwurf entfacht. Hierzulande versucht aktuell Bundesjustizminister Heiko Maas ein „Facebook-Gesetz“ durchzukriegen. Demnach sollen soziale Netzwerke beleidigende Inhalte jeder Art innerhalb einer bestimmten Frist entfernen. Kommen sie dem nicht nach, können Geldstrafen in Höhe von mehreren Millionen Euro drohen.

Dabei stellt sich wieder die ewig-währende Frage: Wo beginnt die Eindämmung von Hassrede oder ähnlichem, wo endet sie und ab wann ist es Zensur? In Zukunft wird die Grenze hierfür klar definiert werden müssen, um zumindest diese Debatte ein für alle Mal zu beenden.

Bild Credits: von pixabay, under Creative Commons Zero Licence, via pexels.com